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Was ist Au-pair?
Junge Menschen ( männlich / weiblich, zwischen 18 und 25 Jahre alt ) gehen als Au-pair für max. 12 Monate in ein fremdes Land, um die Sprache, Sitten und Gebräuche, sowie die Kultur des Gastlandes kennenzulernen. Sie leben in
einer Familie mit und ohne Kinder. Sie helfen im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung. Für diese Tätigkeiten erhalten sie ein Taschengeld.
Das ist ( nach dem Gesetz ) eine Familie:
Als Familie zählen Ehepaare und unverheiratete Paare mit Kind, sowie gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt.
Es können auch Familien zugelassen werden, die aus einem deutschsprachigen Land oder Landesteil stammen und in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, in Ausnahmefällen auch ausländische Familien, in
denen Deutsch die Umgangssprache ist.
Die Vermittlung von Au-pairs ist eine seriöse Angelegenheit. Und damit das auch so bleibt, ist diese besondere Form der Arbeitsvermittlung staatlich geregelt. Hinweise dazu finden Sie unter “Gesetzliche Vorschriften”.
Den Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeit können Sie auch die Rechte und Pflichten einer Gastfamilie und eines Au-Pair entnehmen.
Wünschen Sie mehr Informationen? Sprechen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
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